Schutzmaßnahmen - COVID-19

Sehr geehrte Kundschaft,

 

besondere Situation erfordern besondere Maßnahmen.

 

 

Bitte Beachten Sie die COVID-19-Schutzmaßnahmen.

 

Aus diesem Grund fassen wir Ihnen die aktuellen Schutzmaßnahmen bzw. Anforderung für Ihren Friseurbesuch, im Rahmen der Corona-Schutzverordnung, zusammen.

 

Ab dem 28.01.2022 muss eine der folgenden Voraussetzungen für ihren Friseurbesuch erfüllt sein:

 

• Eine vollständige Impfdokumentation

• Einen Nachweis einer genesenen COVID-19 Infektion, welche weniger als 3 Monate zurückliegt

• Nachweis eines tagesaktuellen negativen Testergebnis (Antigen oder PCR)

 

Bei Fragen zu obigen Voraussetzungen, möglichen Testmöglichkeiten oder zu Fragen des Grenzübertritts für Ihren Friseurbesuch können Sie uns gerne telefonisch kontaktieren.

 

Wir freuen uns auf ihren Anruf und ihren Besuch.

 

 

Die obenstehenden Voraussetzungen für einen Friseurbesuch entsprechen dem Stand vom 28.01.2022 der Corona-Schutzverordnung des Landes Badem-Württembergs. Die Aktualität der Website wird nicht garantiert.

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